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Unsere KoordinationMo. – Do.: 08:00 – 17:00 · Fr.: 08:00 – 15:00

Verordnung

So kommt SAPV zu Ihren Patient:innen

  1. Wann SAPV statt AAPV

    AAPV ist ausreichend bei stabilen Patient:innen mit überschaubarem Pflege- und Symptomaufwand, die durch Hausarzt und Pflegedienst gut versorgt werden können.

    SAPV ist angezeigt bei komplexem Versorgungsbedarf, z. B. schwer einstellbaren Schmerzen, ausgeprägter Atemnot, wiederholten Krisen, hohem Koordinationsbedarf, psychosozialen oder ethischen Konflikten.

  2. Wer verordnet

    Die SAPV wird über eine Verordnung (Muster 63) durch eine Vertragsärztin oder einen Vertragsarzt eingeleitet, z. B. in der Hausarztpraxis oder in der Klinik.

    Die Kosten übernimmt die Krankenkasse auf Grundlage von § 37b SGB V. Für Patient:innen und Angehörige entstehen keine direkten Kosten.

  3. Nach der Verordnung

    Wir übernehmen Organisation und Koordination: Die palliativmedizinische Versorgung im Rahmen der SAPV läuft über unsere Palliativärzt:innen und das spezialisierte Pflegeteam, dazu binden wir Pflegedienst, Hospizdienst und Therapie ein.

    Sie bleiben in der Regel die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt und werden in alle Entscheidungen einbezogen, über kurze Wege, klare Absprachen und gemeinsame Fallbesprechungen.